Verfallsfristen von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
Das Fahreignungsregister (FAER), besser bekannt unter dem umgangssprachlichen Namen "Verkehrssünderkartei" in Flensburg, führt ein Punktesystem, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fahrer für Verkehrsverstöße zur Verantwortung zu ziehen. Die Punkte für Verstöße verfallen nicht alle auf einmal, sondern je nach Schwere des Vergehens nach unterschiedlichen Fristen.
Punkte und ihre Verfallsfristen
Ab dem 1. Mai 2014 gelten folgende Verfallsfristen für Punkte:
- 1 Punkt (für leichte Verstöße): Verfällt nach 2,5 Jahren.
- 2 Punkte (für schwerere Verstöße, die zumeist auch mit einem Fahrverbot einhergehen): Verfallen nach 5 Jahren.
- 3 Punkte (für besonders schwere Verstöße oder Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis): Verfallen nach 10 Jahren.
Besonderheiten im Punkteabbau
Wichtig zu beachten ist, dass die Punkte in Flensburg "einzeln verfallen". Das heißt, die Verfallsfrist beginnt für jeden Punkt individuell zum Zeitpunkt des Rechtskräftigwerdens der Entscheidung, die zum Eintrag geführt hat. Eine Überlagerung von Punkten, also wenn neue Punkte hinzukommen, beeinflusst nicht die Verfallsfrist der älteren Punkte.
4 Punkte und ihre Verfallzeit
Da sich die Verfallsfristen nach der Schwere des Verstoßes richten, kann man nicht pauschal sagen, nach welcher Zeit genau vier Punkte verfallen, weil dies von den einzelnen Eintragungen und deren Rechtskraftdatum abhängt.
Angenommen, alle vier Punkte stammen aus Verstößen, die jeweils mit 1 Punkt geahndet werden und zu unterschiedlichen Zeitpunkten rechtskräftig geworden sind, würde jeder einzelne Punkt nach 2,5 Jahren verfallen, beginnend mit dem Datum seiner Rechtskraft.
Tilgungshemmung und Tilgungsüberlagerung
Es gibt jedoch Regelungen, die eine Tilgungshemmung oder Tilgungsüberlagerung bewirken können. Wenn beispielsweise ein weiterer Verkehrsverstoß begangen wird, bevor ein Punkt verfallen ist, kann das unter Umständen die Tilgung der bereits bestehenden Punkte hemmen. Seit der Reform des Punktesystems 2014 wird allerdings nur noch der "neueste" Punkt gehemmt; die älteren Punkte verfallen weiterhin nach ihrer individuellen Frist.
Fazit
Wer genau wissen möchte, wann seine Punkte verfallen, sollte eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen. Diese ist einmal pro Jahr kostenfrei möglich. Anhand der dort aufgeführten Eintragungen und deren Rechtskraftdatum lässt sich dann bestimmen, wann die Punkte verfallen werden.
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