Atemalkoholkonzentration

Die Atemalkoholkonzentration (AAK) ist ein medizinischer Terminus, der den Alkoholgehalt in der Atemluft einer Person beschreibt. Üblicherweise wird die AAK in Milligramm pro Liter ausgeatmeter Luft gemessen und gilt als Maß für den Alkoholkonsum eines Individuums.

Die Feststellung der AAK erfolgt mittels einer Atemalkoholprüfung, bei der die betreffende Person in ein Messgerät haucht, welches den Ethanolgehalt im Atem analysiert. Die Höhe der AAK ist von diversen Faktoren abhängig, darunter die konsumierte Alkoholmenge, das Körpergewicht und das Geschlecht der Person.

Die AAK ist vor allem im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und bei anderen verkehrsrechtlichen Delikten mit Alkoholbezug von Bedeutung. In vielen Staaten existieren gesetzliche AAK-Grenzwerte für die Teilnahme am Straßenverkehr, deren Überschreitung rechtliche Folgen wie den Entzug der Fahrerlaubnis oder Geldbußen nach sich ziehen kann.

Zu beachten ist, dass die AAK nicht alleine ein zuverlässiger Indikator für den Alkoholkonsum ist, da auch individuelle Toleranz gegenüber Alkohol oder der Zeitpunkt des Konsums relevante Faktoren sind. Die Beurteilung des Alkoholkonsums sollte deshalb stets von einem qualifizierten Mediziner oder Sachverständigen vorgenommen werden, der die AAK im Kontext weiterer Faktoren und Indizien bewertet.

Die Verkehrsordnung setzt eine AAK von 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft als Ordnungswidrigkeit gleich mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille. Die genannten Werte sind somit annähernd äquivalent. Nach § 24a StVG genügt der Nachweis der AAK durch ein zertifiziertes Messgerät; eine BAK-Messung ist damit nicht erforderlich.