Die Gesetzgebung ist eindeutig: Wer Drogen konsumiert, gilt als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. In seltenen Fällen wird angenommen, dass eine Person den Cannabiskonsum vom Fahren trennen kann. Wer jedoch durch Drogenkonsum abseits des Straßenverkehrs auffällt, muss mit der Aufforderung zu einer MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde rechnen.
Verlust des Führerscheins
Wird das erforderliche Gutachten nicht fristgerecht eingereicht, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Da der Abbau von Drogen im Körper lange andauert, ist eine Trennung von Konsum und Fahren praktisch unmöglich.
Auswirkungen von Drogen auf die Fahrtauglichkeit
Alle Drogen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und stellen somit eine Gefahr für den Verkehr dar. Die Auswirkungen einzelner Drogenarten wie Haschisch, Kokain, Opiate, Crack und Amphetamine sind vielfältig und gefährlich.
- Cannabis: Konsum führt zu Müdigkeit, Zittern, gestörter Koordination sowie getrübter zeitlicher und räumlicher Wahrnehmung. Zusätzlich kann eine erhöhte Blendungsempfindlichkeit durch erweiterte Pupillen auftreten.
- Opioide: Diese beeinflussen die Augenkoordination, verlangsamen Informations- und Handlungsprozesse und reduzieren Aufmerksamkeit sowie Konzentration. Entzugsphasen können Angstzustände und Wahnvorstellungen hervorrufen.
- Kokain/Crack: Führt zu extremer Selbstüberschätzung, verminderter Konzentration und erhöhtem Risikoverhalten. Aggressives Fahren und gesteigertes Unfallrisiko sind die Folge.
- Amphetamine: Erhöhen die Risikobereitschaft und führen zu gefährlichen Fehleinschätzungen sowie Ermüdungserscheinungen, die ein starkes Schlafbedürfnis nach sich ziehen.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema MPU wegen Drogenkonsum und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen sind auf entsprechenden Informationsportalen und bei Beratungsstellen erhältlich.