Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg zeichnet Verkehrssünden und deren Sanktionen in Form von Punkten auf. Wer Punkte für Verkehrsverstöße erhält, muss mit einer gewissen Dauer rechnen, bis diese wieder aus dem Register gelöscht werden. Doch wie lange dauert es, bis ein Punkt im Fahreignungsregister abgebaut ist?
1. Tilgungsfristen im Fahreignungsregister
Nach dem aktuellen System, das seit der Reform im Jahr 2014 gilt, werden Punkte nach festgelegten Tilgungsfristen gelöscht:
- 1 Punkt wird für leichtere Verstöße vergeben und hat eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren.
- 2 Punkte, oft für schwerere Verstöße, verfallen nach 5 Jahren.
- 3 Punkte, welche für besonders schwere Verstöße oder Straftaten vergeben werden, haben eine Tilgungsfrist von 10 Jahren.
2. Keine vorzeitige Löschung durch Fahreignungsseminare
Früher war es möglich, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abzubauen. Seit der Reform im Jahr 2014 ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar führt nicht mehr zum Abbau von Punkten, sondern dient lediglich der Verbesserung des Fahrverhaltens und der Vermeidung zukünftiger Verstöße.
3. Individueller Beginn der Tilgungsfrist
Die Tilgungsfrist für Punkte beginnt individuell mit der Rechtskraft der Entscheidung, die zum Eintrag im Register geführt hat. Das bedeutet, dass jeder Punkt seine eigene "Uhr" hat. Neue Punkte beeinflussen die Tilgungsfrist der bereits bestehenden Punkte nicht.
4. Beachtung der Tilgungshemmung
Eine Tilgungshemmung tritt ein, wenn innerhalb der Tilgungsfrist eines Punktes ein neuer Verkehrsverstoß begangen wird, der ebenfalls mit Punkten geahndet wird. In diesem Fall wird die Tilgung des ersten Punktes so lange gehemmt, bis die neue Tat rechtskräftig geahndet wurde. Nach der Rechtskraft der neuen Tat läuft die Tilgungsfrist des ersten Punktes weiter.
Fazit
Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister wird nach einer Frist von 2,5 Jahren automatisch gelöscht, vorausgesetzt, es erfolgen keine weiteren Verkehrsverstöße, die zu einer Hemmung der Tilgung führen. Es ist also im Interesse der Fahrer, verantwortungsbewusst zu fahren und keine weiteren Punkte zu sammeln, um die Löschung bestehender Punkte nicht zu verzögern.