Die Risiken der bequemen Mobilität
E-Scooter haben sich in der urbanen Mobilität als fester Bestandteil etabliert. Sie bieten eine schnelle und bequeme Möglichkeit, insbesondere in Großstädten, von A nach B zu gelangen. Mit ihrer Präsenz an fast jeder Straßenecke ist die Versuchung groß, nach dem Barbesuch auf den kleinen Flitzern den Heimweg anzutreten. Doch diese vermeintlich gute Idee kann sich schnell als trügerisch erweisen. Besonders in München zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der Delikte im Zusammenhang mit E-Scootern stehen, was oft zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führt.
Die rechtliche Einordnung: E-Scooter im Visier der Behörden
Der Gesetzgeber klassifiziert E-Scooter als motorisierte Fahrzeuge, was bedeutet, dass für sie dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Daraus resultiert, dass alkoholisierte Fahrten mit E-Scootern mit denselben strengen Maßnahmen geahndet werden können. Die Polizeistatistiken, beispielsweise die Zahlen des Münchner Oktoberfestes 2019, veranschaulichen das Problem: Von 774 festgestellten Alkoholfahrten waren mehr als die Hälfte mit E-Scootern unterwegs, was in vielen Fällen zum Entzug des Führerscheins führte.
Promillegrenzen und ihre Folgen: Wann droht die MPU?
Nulltoleranz für Fahranfänger und junge Fahrer
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promillegrenze. Ein Verstoß zieht ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar nach sich.
Die Grenze der Ordnungswidrigkeit
Ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol wird die Fahrt als Ordnungswidrigkeit gewertet, was ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht.
Relative Fahruntüchtigkeit
Bereits ab 0,3 Promille kann bei sichtbaren Ausfallerscheinungen, wie dem Fahren in Schlangenlinien, relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden. Dies kann zu einem Strafverfahren mit Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen, in der Regel für sechs bis neun Monate.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Bei einem Wert ab 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit unterstellt, unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen erkennbar sind oder nicht. Die Konsequenzen sind gravierend und umfassen neben einer Geldstrafe auch drei Punkte in Flensburg und den Entzug der Fahrerlaubnis.
Die kritische Schwelle: Ab 1,6 Promille
Erreicht oder übersteigt der Alkoholgehalt im Blut 1,6 Promille, wird in der Regel die Anordnung einer MPU fällig.
Präventive Maßnahmen: Sicher nach Hause kommen
Um die Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, alternative Heimwege in Betracht zu ziehen. Zu Fuß gehen, Taxifahrten oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind sichere Optionen. Zudem sollte man seinen Alkoholkonsum kontrollieren und im Voraus planen, wie man sicher nach einer Feier nach Hause kommt.
Fazit: Verantwortungsbewusstsein ist gefragt
Die Kombination aus E-Scootern und Alkoholkonsum kann schnell zu rechtlichen Konsequenzen und der Notwendigkeit einer MPU führen. Es ist wichtig, sich der Verantwortung bewusst zu sein, die das Fahren eines motorisierten Fahrzeugs mit sich bringt. Im Zweifel sollte immer die sicherste Option gewählt werden, um sich und andere nicht zu gefährden.