Wird man benachrichtigt wenn man Punkte in Flensburg bekommt?

VON dr. Fragen  - November 11, 2023

Wird man benachrichtigt wenn man Punkte in Flensburg bekommt?

Benachrichtigung bei Punkten im Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg dient dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem es Verkehrsverstöße erfasst und sanktioniert. Werden innerhalb eines Jahres 2 Punkte im Register eingetragen, hat dies bestimmte Konsequenzen für den betroffenen Fahrzeugführer. Hier erläutern wir, was diese Punkte bedeuten und welche Auswirkungen sie haben können.

1. Die Benachrichtigung nach einem Verkehrsverstoß

Wenn ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht, der mit Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird, erhält er in der Regel zunächst einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl von der zuständigen Behörde. In diesem Schreiben werden sowohl die Strafe als auch die Punkte, die im Register eingetragen werden, aufgeführt.

2. Offizielle Mitteilung über die Eintragung

Nachdem die entsprechende Sanktion rechtskräftig geworden ist – das heißt, wenn der Fahrer den Bußgeldbescheid akzeptiert oder die Einspruchsfrist verstrichen ist – wird der Eintrag im Fahreignungsregister vorgenommen. Eine gesonderte Benachrichtigung über die Eintragung selbst erfolgt jedoch in der Regel nicht.

3. Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Jeder Fahrer hat das Recht, jederzeit eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu beantragen, um seinen aktuellen Punktestand zu erfahren. Diese Auskunft ist einmal pro Jahr kostenfrei. Zusätzlich kann die Auskunft online über das Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes eingesehen werden, sofern man über einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und das entsprechende Lesegerät verfügt.

4. Benachrichtigung bei Erreichen kritischer Punktzahlen

Sobald ein Fahrer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält er eine Ermahnung von der Führerscheinstelle. Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Erreicht ein Fahrer 8 Punkte, wird ihm durch die Führerscheinstelle mitgeteilt, dass seine Fahrerlaubnis entzogen wird.

Fazit

Obwohl keine direkte Benachrichtigung über die Punkteeintragung im Fahreignungsregister erfolgt, wird der Fahrer über den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl über die Konsequenzen seines Verkehrsverstoßes informiert. Für eine regelmäßige Überprüfung des Punktestandes empfiehlt es sich, eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen. So bleibt man über den eigenen Status im Fahreignungsregister informiert und kann bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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